AHV-Auskauf: Alles über Beitragslücken und deren Regulierung
Meine Guthaben zurückführenBeitragslücken können erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der AHV-Rente haben. Es kann vorkommen, dass Beitragsjahre aufgrund von Arbeitslosigkeit fehlen oder weil gezahlte Beiträge nicht korrekt registriert wurden.
Im Jahr 2026 gibt es klare Möglichkeiten, Beitragslücken bei der AHV Schweiz zu regulieren. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, welche Optionen bestehen und wie Sie AHV-Beitragslücken schliessen können, um Ihre Vorsorge zu sichern.
AHV-Beitragslücke, was ist das genau?
Eine Beitragslücke entsteht, wenn eine versicherte Person in einem bestimmten Zeitraum keinen AHV-Beitrag geleistet hat. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- Fehlende Erwerbstätigkeit,
- Auslandaufenthalte ohne Beitritt zur freiwilligen AHV,
- oder eine berufliche Auszeit (z. B. Studium oder Kinderpause).
Es ist wichtig zu wissen: Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer lebenslangen Kürzung der Altersrente um etwa 2,3 % (1/44). Im Jahr 2026, mit der Einführung der 13. AHV-Rente, wiegt der finanzielle Verlust durch eine Lücke noch schwerer auf das gesamte Jahreseinkommen.
AHV-Beitrag: Warum müssen Lücken reguliert werden?
Beitragslücken führen zu einer massiven Reduktion der AHV-Rente. Daher ist es ratsam, diese Zeiträume durch einen AHV-Einkauf auszugleichen. Ein Einkauf verbessert zudem die Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod. Durch das Schliessen von Lücken optimiert der Versicherte seinen Schutz gegen Lebensrisiken.
Unter bestimmten Bedingungen ist ein Einkauf steuerlich abzugsfähig: Da es sich um die Nachzahlung obligatorischer Beiträge handelt, können diese Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Steuervorteile sind ein wichtiger Aspekt der persönlichen Finanzplanung.
Wer kann einen AHV-Einkauf tätigen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der AHV-Einkauf ist ein System in der Schweiz, um Lücken auszugleichen, welche die Rente schmälern würden. Er besteht aus rückwirkenden Zahlungen. Hier sind die Bedingungen für 2026:
Bedingungen für die Förderfähigkeit
Um kaufberechtigt zu sein, muss die Person in der Schweiz wohnhaft sein oder früher AHV-Beiträge geleistet haben. Die wichtigste Regel: Nachzahlungen sind nur für die letzten 5 Jahre möglich. Es müssen Dokumente vorgelegt werden, die eine nicht gemeldete oder vergessene Erwerbstätigkeit belegen. Die Zahlung erfolgt direkt an die zuständige AHV-Ausgleichskasse.
Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige im Jahr 2026 beträgt 530 CHF pro Jahr. Der genaue Einkaufsbetrag hängt von der finanziellen Situation in den betreffenden Jahren ab.
Besondere Fälle
Junge Erwachsene, die nicht am 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag mit dem Zahlen begonnen haben, können Lücken innerhalb der 5-Jahres-Frist schliessen. Für Personen im Ausland wird empfohlen, frühzeitig die freiwillige AHV Schweiz zu prüfen, um Lücken gar nicht erst entstehen zu lassen.
Welche Schritte sind für den Einkauf von Beitragslücken nötig?
Eine unvollständige Beitragsdauer kann teilweise oder ganz ausgeglichen werden. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Prüfung der «Jugendjahre»: Beiträge zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr können manchmal spätere Lücken füllen.
- Berücksichtigung von Gratismonaten oder Anrechnungszeiten gemäss gesetzlichen Vorgaben.
- Einbeziehung der Beiträge des laufenden Jahres.
Es ist entscheidend, Lücken frühzeitig zu erkennen, da nach Ablauf der 5-Jahres-Frist keine Regulierung mehr möglich ist. Die Ausgleichskasse entscheidet abschliessend, welche Zeiträume einkaufsberechtigt sind.
Alternativen zum Schliessen von Beitragslücken
Seit der Reform AHV 21 können Versicherte über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten (65 Jahre für Männer, 64 Jahre und 6 Monate für Frauen im Jahr 2026), um ihre Rente zu verbessern und frühere Lücken zu schliessen. Auch die private Vorsorge über die Säule 3a bleibt ein effektiver Weg, um Einbussen aus der staatlichen Rente zu kompensieren.
Wie berechnet man den Einkaufsbetrag?
So ermitteln Sie Ihren Bedarf:
- Stellen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen Antrag auf einen AHV-Kontoauszug. Dieser kostenlose Vorgang erfolgt unter Angabe Ihrer AHV-Nummer und Ihrer Adresse. Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Kasse Sie angeschlossen sind, informieren Sie sich auf der Website des InfoRegisters.
- Anschließend können Sie in diesem Dokument die Beiträge überprüfen, die Sie Jahr für Jahr ab Ihrem 18. Lebensjahr oder ab Ihrem 21. Lebensjahr entrichtet haben, wenn das erhaltene Einkommen das Mindesteinkommen des entsprechenden Jahres übersteigt. Sie sollten auch sehen, ob das auf dem Kontoauszug eingetragene Einkommen dem Bruttolohn entspricht, der auf jeder Gehaltsabrechnung angegeben ist.
- Wenn der Betrag unter dem Mindesteinkommen liegt oder wenn kein Einkommen eingetragen ist, müssen Sie davon ausgehen, dass eine Beitragslücke vorliegt. Die Gutschriften, die für Betreuungs- oder Erziehungsaufgaben gewährt werden, sind nicht auf dem Auszug angegeben, sondern werden erst bei der Rentenberechnung festgelegt
Tipps für die Verwaltung des AHV-Kontos
Sobald Sie die falschen Informationen entdeckt haben, können Sie bei der Pensionskasse Einspruch erheben oder die notwendigen Berichtigungen beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Kontoauszugs gestellt werden.
Um sicherzugehen, dass die Informationen auf dem individuellen AHV-Kontoauszug zuverlässig sind, sollten Sie alle 4 Jahre eine Überprüfung vornehmen, um Lücken rechtzeitig zu schließen (Lücken, die weniger als 5 Jahre auftreten).
Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können Sie sich freiwillig bei der AHV/IV versichern. Dies ist nämlich für Personen, die sich im Ausland befinden, freiwillig. Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sind beitragspflichtig. Es lohnt sich also, sich bei der Ausgleichskasse zu informieren, um Beitragslücken vorwegzunehmen und so die zukünftige Altersrente zu verbessern
Rédigé par Swiss Serenity
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