Koordinierter Lohn BVG: Seine Auswirkungen auf Ihre Lohnabrechnung verstehen

Koordinierter Lohn BVG: Seine Auswirkungen auf Ihre Lohnabrechnung verstehen

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Date
26-05-2026
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Sie haben wahrscheinlich schon eine Zeile mit der Bezeichnung «Koordinationsabzug» auf Ihrem Vorsorgeausweis oder Ihrer Lohnabrechnung bemerkt, ohne deren Bedeutung wirklich zu verstehen. Dennoch bestimmt dieser Betrag direkt das Kapital, das Sie für Ihre Pensionierung ansparen. Für 2026 treten neue Schwellenwerte in Kraft. In diesem Leitfaden erläutern wir die offiziellen Zahlen, die Berechnungsmethode und unsere Expertentipps, um Vorsorgelücken zu vermeiden. Das Verständnis Ihres versicherten Lohns ist der erste Schritt zu einem sorgenfreien Ruhestand.

Was ist der koordinierte Lohn (BVG)?

Im Schweizer Dreisäulensystem ergänzt die berufliche Vorsorge (BVG) die AHV (1. Säule). Der koordinierte Lohn entspricht dem Teil Ihres Bruttojahreseinkommens, auf den Sie tatsächlich Beiträge an Ihre Pensionskasse zahlen.

Warum zahlt man nicht auf den gesamten Lohn Beiträge? Ganz einfach, weil ein erster Einkommensanteil bereits durch die Leistungen der 1. Säule (AHV) gedeckt ist. Das Gesetz sieht daher den Abzug eines «Koordinationsabzugs» vor, um zu vermeiden, dass Sie auf denselben Lohnanteil doppelte Beiträge zahlen. Was nach diesem Abzug übrig bleibt, bildet Ihre Sparbasis für die 2. Säule.

Die neuen Zahlen der BVG-Koordination für 2026

Der Bundesrat passt diese Beträge regelmässig an die Entwicklung der AHV-Renten an. Für das Jahr 2026 sind dies die wichtigsten Kennzahlen:

  • Jährlicher Koordinationsabzug: CHF 26'460.
  • BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22'680 (Mindesteinkommen für die obligatorische Unterstellung).
  • Minimaler koordinierter Lohn: CHF 3'780 (garantiert auch bei sehr tiefen Einkommen).
  • Maximaler koordinierter Lohn (obligatorischer Teil): CHF 64'260.
  • Obere Grenze des AHV-Jahreslohns: CHF 90'720.

Wie berechnen Sie Ihren koordinierten Lohn? (Konkretes Beispiel)

Die Standardberechnung folgt einer einfachen Subtraktionslogik, beinhaltet aber Schutzmechanismen für die Versicherten.

Die Grundformel:

  • Bruttojahreslohn – Koordinationsabzug (CHF 26’460) = Koordinierter Lohn.

Konkretes Beispiel: Imaginieren wir einen Angestellten, der CHF 60'000 pro Jahr verdient.

  • Man zieht den Abzug von CHF 26'460 ab.
  • Das Ergebnis ist CHF 33'540.
  • Auf dieser Basis von CHF 33'540 werden die Altersgutschriften (altersabhängige Prozentsätze) berechnet.

Der Sonderfall des versicherten Mindestlohns: Wenn Sie CHF 25'000 verdienen, würde die Berechnung (25'000 - 26'460) eine negative Zahl ergeben. In diesem Fall schreibt das Gesetz einen minimalen koordinierten Lohn von CHF 3'780 vor. Dies garantiert, dass jede versicherte Person zumindest ein Minimum an Alterskapital anspart.

Die Auswirkungen bei Teilzeitarbeit und tiefen Einkommen

Für Personen, die Teilzeit arbeiten, kann der Koordinationsabzug ein grosses Hindernis für ein angemessenes Alterssparen darstellen. Wird der Abzug vollumfänglich (CHF 26'460) auf einen kleinen Lohn angewendet, ist der verbleibende Betrag für das Sparen sehr gering.

Der Tipp von Swiss Serenity: Viele Pensionskassen bieten vorteilhaftere Lösungen als das gesetzliche BVG-Minimum an. Sie können beispielsweise den Abzug an den Beschäftigungsgrad anpassen (wenn Sie zu 50 % arbeiten, beträgt der Abzug nur CHF 13'230) oder ihn sogar ganz abschaffen. Prüfen Sie unbedingt das Reglement Ihrer Pensionskasse, um herauszufinden, ob Ihr Arbeitgeber eine schützendere "überobligatorische" Lösung gewählt hat.

Warum ist es wichtig, den versicherten Lohn zu überwachen?

Ein schlecht angepasster oder zu tiefer koordinierter Lohn ist oft gleichbedeutend mit Vorsorgelücken. Langfristig bedeutet dies eine tiefere Rente und einen Lebensstandard, der im Ruhestand drastisch sinken könnte.

Die Überwachung dieser Zeile auf Ihrem Vorsorgeausweis ermöglicht es Ihnen, Folgendes zu antizipieren:

  • Den Bedarf an Einkäufen von Beitragsjahren.
  • Die Eröffnung einer Säule 3a, um eine tiefe BVG-Basis zu kompensieren.
  • Die Aushandlung besserer Vorsorgebedingungen bei einem Stellenwechsel.

FAQ: Fragen zum koordinierten Lohn

Der Arbeitgeber entscheidet über den Vorsorgeplan für das gesamte Unternehmen. Im Rahmen eines überobligatorischen Plans kann er sich jedoch dafür entscheiden, diesen Abzug zu senken, um das Sparen seiner Mitarbeitenden zu fördern.

Er ist an die Entwicklung der AHV-Renten gekoppelt. Wenn die Renten steigen, um der Inflation zu folgen, steigt der Koordinationsabzug (der 7/8 der Maximalrente entspricht) proportional.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie als Synonyme verwendet. Technisch gesehen kann der «versicherte Lohn» manchmal auch Lohnanteile über der BVG-Obergrenze (überobligatorischer Teil) beinhalten.

Das hängt von Ihrem Kassenreglement ab. Das gesetzliche Minimum basiert auf dem AHV-Lohn, aber einige Unternehmen schliessen Boni von den BVG-Beiträgen aus.

Da jeder Lohn unter der Eintrittsschwelle (CHF 22’680) liegt, könnten Sie in der beruflichen Vorsorge (BVG) nicht versichert sein, es sei denn, eine der Kassen akzeptiert eine freiwillige Unterstellung oder die kumulierten Einkommen werden über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert.

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Rédigé par Swiss Serenity

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