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Alles Wissenswerte über die erste Säule der AHV Schweiz

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Date
04-02-2025
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Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung oder AHV entspricht der ersten Säule der schweizerischen Sozialvorsorge. Im Jahr 1925 stimmte das Schweizer Volk einem Verfassungsartikel zu, der die Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung vorsah.

Die am 20. Dezember 1946 verabschiedete und am 6. Juli 1947 in einer Volksabstimmung angenommene AHV trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Später wurde sie mit dem 1959 verabschiedeten Bundesgesetz über die Invalidenversicherung harmonisiert und koordiniert. Im Jahr 1985 kam dann die berufliche Vorsorge hinzu.

Die AHV, eine Pflichtversicherung für alle, wurde geschaffen, um den Verlust oder die Minderung des Arbeitseinkommens aufgrund von Alter oder Tod teilweise auszugleichen. Informieren Sie sich, um das Grundprinzip der AHV, ihr Finanzierungssystem, ihre Organisationsform und alle Aspekte, die Sie über die erste Säule wissen müssen, besser zu verstehen.

Die AHV, eine Pflichtversicherung für die soziale Vorsorge in der Schweiz

Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung oder AHV soll es jedem Versicherten ermöglichen, im gesetzlich vorgesehenen Alter aus dem Berufsleben auszuscheiden, indem er eine Garantie für die berufliche Vorsorge, die materielle Sicherheit für den Ruhestand erhält. Die Hinterbliebenenrente ist dafür vorgesehen, dass der überlebende Ehepartner oder die Waisen im Falle des Todes des Versicherten nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Das System umfasst auch eine Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen (EL), die zusammen mit der AHV die drei Elemente des Systems der ersten Säule in der Schweiz bilden.

Die erste Säule, die obligatorisch ist, sichert den Lebensbedarf des Versicherten. Die zweite Säule, die von der Pensionskasse verwaltet wird, betrifft die obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer. Die dritte Säule besteht aus einer freiwilligen privaten Versicherung, mit der das Einkommensniveau im Ruhestand verbessert werden kann.

Das Grundprinzip der AHV

Wie die meisten Grundrentensysteme basiert auch die AHV auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen. Die mit der Verwaltung der Fonds beauftragten Organisationen verwenden die Beiträge der aktiven Generationen, um die laufenden Renten zu bezahlen. Diese erhalten ebenfalls Renten durch die Beiträge der jüngeren Generationen. Dieses System garantiert die Kontinuität der Sozialversicherung und beruht auf einem Vertrag, der die Generationen dazu verpflichtet, die Finanzierung der Renten zu sichern.

Bei der AHV verbindet diese Solidarität nicht nur die Generationen untereinander, sondern verpflichtet sowohl die Reichen als auch die Armen. Mit anderen Worten: Unabhängig vom Lebensstandard der Versicherten sind sie verpflichtet, Beiträge im Verhältnis zu ihrem Einkommen zu leisten.

Das System sieht auch Erziehungsgutschriften vor, die eine Solidarität zwischen Versicherten ohne Kinder und solchen mit Kindern schaffen. Betreuungsgutschriften ermöglichen es Personen, die nie pflegebedürftigen Eltern beigestanden haben, einen Beitrag zur Belastung der betroffenen Eltern zu leisten. Ehepartner werden durch die Einkommensteilung oder das Splitting untereinander solidarisch.

Wie funktioniert das Finanzierungssystem der AHV?

Die AHV wird hauptsächlich durch die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Der Beitragssatz beträgt 8,7 % des Bruttolohns, der zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer (4,35 %) und vom Arbeitgeber (4,35 %) getragen wird. Dabei ist zu beachten, dass auch Selbstständige zur Finanzierung der AHV beitragen, indem sie Beiträge zu einem niedrigeren Satz als Arbeitnehmer zahlen. Auch Arbeitslose müssen Beiträge zahlen, deren Höhe von ihrem Vermögen und ihrem Einkommen abhängt.

Staatliche Beteiligung durch Zuschüsse

Der Schweizer Staat sieht hohe Subventionen vor, um die AHV zu unterstützen. Diese Subventionen, die aus der Mehrwertsteuer, den Steuern der Spielbanken und der Tabakkonsumenten stammen, decken 20 % der Ausgaben der AHV. Das finanzielle Gleichgewicht des Systems hängt stark von dieser Beteiligung des Staates ab.

Renditen von Anlagen mit minimalem Risiko

Die für die Verwaltung des AHV-Fonds Verantwortlichen investieren die Überschüsse auf den Finanzmärkten, um zusätzliche Erträge zu erzielen. Dank dieser Strategie werden die Renditen optimiert, ohne unnötige Risiken einzugehen, und der Fortbestand des AHV-Fonds ist gesichert.

Ausgleichsfonds der AHV

Es handelt sich um eine Reserve, die zur gleichen Zeit wie die AHV geschaffen wird, um Schwankungen der Einnahmen auszugleichen, die sich aus der kurzfristigen Wirtschaftslage ergeben können. Der Ausgleichsfonds ermöglicht die Aufrechterhaltung der AHV-Leistungen in Zeiten, in denen die Ausgaben für die AHV höher sind als die gesamten Beiträge der Erwerbstätigen. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Ausgleichsfonds stellen sicher, dass die AHV-Leistungen weiterhin gezahlt werden. Die verfügbaren Mittel werden auf den Finanzmärkten investiert und ein Teil wird als Darlehen im Rahmen der Invalidenversicherung angeboten.

Die größten Herausforderungen für die Finanzierung der AHV

 Das Finanzierungssystem der AHV steht aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate unter großem Druck. Die Erwerbsbevölkerung wird reduziert, während die Zahl der älteren Menschen im Ruhestand steigt. Die Bevölkerungsalterung stellt also eine Herausforderung dar, die bewältigt werden muss.

In den letzten Jahren wurden mehrere Reformen vorgestellt, um dies zu ändern. So wurde beispielsweise der Beitragssatz nach oben korrigiert, um das System auszugleichen. Die Verantwortlichen achten jedoch darauf, die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die finanzielle Situation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu begrenzen.

Um den Fortbestand der AHV zu sichern, müssen strukturelle Reformen in Betracht gezogen werden. Die Behörden planen eine Erhöhung des Rentenalters und ermutigen Privatpersonen und Berufstätige, eine private Vorsorge zu treffen, um das Einkommen im Ruhestand aufzubessern. Um eine ruhige Zukunft zu gewährleisten, ist die Zustimmung der AHV-Empfänger erforderlich: Die Bevölkerung muss daher gut informiert werden, damit sie dieses Verfahren versteht.

Ein Zoom auf die Organisation der AHV

Die AHV ist auf der Grundlage einer zentralen Kontrolle und einer dezentralen Durchführung organisiert. Die Gesetzgebung und die Aufsicht über die AHV werden zentral durchgeführt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen muss die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen. Die allgemeine Buchhaltung der AHV obliegt der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV. Diese Stelle kümmert sich auch um Kernaufgaben wie die Vergabe von Versichertennummern.

Die beruflichen und zwischenmenschlichen, kantonalen und eidgenössischen Ausgleichskassen über ihre jeweiligen Agenturen müssen die gesetzlichen Bestimmungen anwenden und in direktem Kontakt mit den Versicherten stehen. Sie sind verpflichtet, die Höhe der Beiträge und deren Einzug festzulegen. Darüber hinaus müssen sie die AHV-Leistungen berechnen und an die Versicherten auszahlen.

Weitere Informationen zu AHV-Beiträgen und -Renten

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2024 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 64 Jahren auf 65 Jahre für Frauen angehoben, damit alle Versicherten mit 65 Jahren in Rente gehen können. Diese schrittweise Anhebung um drei Monate pro Jahr betrifft die Geburtsjahrgänge 1961 bis 1964.

Um eine volle Rente zu erhalten, ist es sehr empfehlenswert, Beitragslücken zu vermeiden. Diese können die Rente nämlich um -2,3 % pro Jahr reduzieren. So empfiehlt es sich, auch wenn der Versicherte nicht arbeitet, eine definierte Mindesteinzahlung für Nichterwerbstätige zu leisten.

Beachten Sie, dass es möglich ist, die fehlenden Beiträge innerhalb von fünf Jahren nachzuzahlen. Wenden Sie sich an die zuständige Ausgleichskasse und beantragen Sie einen Kontoauszug, um zu überprüfen, ob Ihnen Beitragsjahre fehlen. Wenn Sie mehrere AHV-Konten bei verschiedenen kantonalen Ausgleichskassen haben, genügt ein einziger Auszug, um einen vollständigen Überblick über Ihre Situation zu erhalten.

Wenn Sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern (Elternteil oder Kind mit Behinderung), können Sie diese Dienste jährlich bei der AHV melden und einen Pflegekredit erhalten, sofern Sie keine Erziehungskredite beziehen. Diese beiden Kredite sind nicht kumulierbar. Sie müssen den Angehörigen jährlich eine Meldung über die Pflege machen. Kredite für die Kinderbetreuung gibt es auch rückwirkend für die letzten fünf Jahre.

Um ihr Beschwerderecht auszuüben, müssen sich Versicherte und Arbeitgeber an die Ausgleichskasse wenden, die über ihren Fall entschieden hat. Versicherte und Arbeitgeber können eine Entscheidung der Pensionskasse anfechten. Die Pensionskasse wird dann den Einspracheentscheid zustellen. Wenn der Versicherte oder der Arbeitgeber mit dem Einspracheentscheid immer noch nicht zufrieden ist, können sie beim Kantonsgericht Beschwerde einlegen. Wenn der Entscheid dieser ersten Instanz nicht zufriedenstellend ist, muss der Fall an das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern weitergezogen werden.