

Ergänzungsleistung in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen
Meine Guthaben zurückführenIn der Schweiz spielen die Ergänzungsleistungen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards für Menschen im Ruhestand oder mit einer Behinderung. Sie unterstützen diejenigen, deren Einkommen und Renten aus der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) oder der IV (Invalidenversicherung) nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Doch wer hat Anspruch auf diese Leistungen? Wie werden sie berechnet und welche Schritte müssen unternommen werden, um diese zu erhalten? Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles im Detail.
Was sind Ergänzungsleistungen in der Schweiz?
Der Staat gewährt Ergänzungsleistungen (EL) als finanzielle Unterstützung, um Rentnern und Menschen mit Behinderung ein Mindesteinkommen zu garantieren. Sie ergänzen die AHV- und IV-Renten, sofern diese nicht ausreichen, um die Grundbedürfnisse zu decken.
Im Gegensatz zur Sozialhilfe sind Ergänzungsleistungen ein Rechtsanspruch und nicht an eine Rückzahlungspflicht gebunden. Sie werden vom Bund und den Kantonen finanziert.
Wer kann Ergänzungsleistungen beziehen?
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen ist an bestimmte Kriterien gebunden:
- Wohnsitz in der Schweiz: Die begünstigte Person muss rechtmäßig und ohne Unterbrechung in der Schweiz leben.
- Beziehen einer AHV- oder IV-Rente: Die EL sind für Personen bestimmt, die bereits eine Alters- oder Invalidenrente beziehen.
- Ein unzureichendes Einkommen aufweisen: Die Einkünfte des Antragstellers, einschließlich Renten, Pensionen und Nebeneinkünften, müssen unter den gesetzlich festgelegten Schwellenwerten liegen.
Die Ergänzungsleistungen richten sich daher vor allem an folgende Personengruppen:
- An Rentnerinnen und Rentner, deren AHV-Rente die Lebenshaltungskosten nicht deckt.
- An Menschen mit Behinderungen, die eine IV-Rente beziehen.
- An Personen, die Übergangsleistungen beziehen, während sie auf eine Rente warten.
Wie wird der Anspruch auf Ergänzungsleistungen berechnet?
Die Höhe der EL wird anhand der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen des Antragstellers berechnet.
Zu den anerkannten Ausgaben gehören:
- Kosten für den Lebensunterhalt (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung).
- Wohnkosten bis zu einer bestimmten Obergrenze.
- Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt werden.
- Kosten für besondere Bedürfnisse im Falle einer Behinderung.
Zu den berücksichtigten Einkommen gehören:
- Die AHV- oder IV-Rente.
- Eventuelle Erwerbseinkommen.
- Les pensions alimentaires et autres aides financières reçues. Erhaltene Unterhaltszahlungen und andere finanzielle Unterstützungen.
- Ein Teil des Vermögens des Antragstellers.
Sollten die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen, wird eine Ergänzungsleistung gewährt, um diese Lücke zu schließen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Ergänzungsleistungen?
Die Beantragung von Ergänzungsleistungen ist einfach, erfordert jedoch einige Nachweisdokumente.
Die zu befolgenden Schritte sind demnach wie folgt:
- Füllen Sie das offizielle Formular aus: Erhältlich bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons.
- Legen Sie die Belege vor:
- Reichen Sie den Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse ein.
Nach der Antragstellung kann es einige Wochen dauern, bis Sie eine Antwort erhalten.
Beträge und Formen der abgedeckten Hilfen
Die Ergänzungsleistungen sind je nach Situation des Empfängers unterschiedlich. Sie decken Folgendes ab:
- Lebensnotwendigkeiten: Wohnen, Essen, Kleidung.
- Medizinische Kosten, die nicht von der Grundversicherung getragen werden (Selbstbehalt, Zahnbehandlungen, Hörgeräte usw.).
- Hilfen für pflegebedürftige Personen, insbesondere in Pflegeheimen (Medizinische und soziale Einrichtungen).
Die genaue Höhe der Leistungen hängt von den vom Bund festgelegten Höchstgrenzen und den kantonalen Besonderheiten ab.
Welche Pflichten obliegen den Begünstigten?
Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, müssen bestimmte Pflichten erfüllen:
- Die Behörden über alle Änderungen der Lebensumstände (Einkommen, Vermögen, Familienstand, Wohnung usw.) informieren.
- Die jährlichen Erklärungen bereitstellen, um eine Neuberechnung des Anspruchs auf EL zu ermöglichen.
- Zu Unrecht erhaltene Beträge zurückerstatten, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder ein Verwaltungsfehler vorliegt.
Eine Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zur Aussetzung der Leistungen und entsprechenden Sanktionen führen.
Auswirkungen von Ergänzungsleistungen auf Steuern und Erbschaft
Ergänzungsleistungen unterliegen in der Schweiz keiner Steuer. Sie sind somit von der Einkommensteuer ausgenommen.
In Bezug auf das Erbe sieht das Gesetz vor, dass der Staat die ausgezahlten Beträge zurückfordern kann, wenn das Vermögen des Empfängers nach seinem Tod einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Diese Rückerstattung gilt nur für Erbschaften, die 40'000 CHF übersteigen.
FAQ zu Ergänzungsleistungen in der Schweiz
- Wer finanziert die Ergänzungsleistungen in der Schweiz?
Sie werden vom Bund und den Kantonen über Steuern und Sozialabgaben finanziert. - Sind die Ergänzungsleistungen erstattungspflichtig?
Nein, außer im Falle eines Nachlasses, der 40.000 CHF nach dem Tod des Empfängers übersteigt. - Kann man in der Schweiz mehrere Sozialhilfeleistungen kumulieren?
Ja, aber die Ergänzungsleistungen werden aufgrund der anderen erhaltenen Hilfen neu berechnet. - Wie lange dauert es, bis ich nach einem Antrag eine Antwort erhalte?
Die Dauer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, doch im Allgemeinen dauert es zwischen 4 und 8 Wochen. - Wie melde ich eine Änderung meiner Situation? Sie müssen Ihre kantonale Ausgleichskasse informieren, sobald sich eine Änderung auf Ihr Einkommen, Ihr Vermögen oder Ihre familiäre Situation auswirkt.