

AHV Schweiz im Ausland: Bewahren Sie Ihre Rechte, wo immer Sie sind
Meine Guthaben zurückführenWenn ein Versicherter in der Schweiz AHV-Beiträge gezahlt hat, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, seine Ansprüche auch dann aufrechtzuerhalten, wenn er im Ausland lebt. Informieren Sie sich rasch, damit Sie die geltenden Regeln verstehen und von dieser Bestimmung profitieren können, wenn Sie davon betroffen sin.
Wie können Sie Ihre AHV-Mitgliedschaft vom Ausland aus aufrechterhalten?
Ob die AHV-Mitgliedschaft aus dem Ausland aufrechterhalten werden kann, hängt von der Situation des Versicherten ab.
Die Pflichtmitgliedschaft und das Ende der Verpflichtung
Jede Person, die in der Schweiz lebt und arbeitet, ist automatisch in der Alters- und Hinterbliebenenversicherung versichert. Sie ist verpflichtet, Beiträge in die erste Säule des Sozialversicherungssystems in der Schweiz einzuzahlen. Wenn der Versicherte beschließt, die Schweiz endgültig zu verlassen und keine bezahlte Tätigkeit mehr im Land ausübt, ist er nicht mehr verpflichtet, Beiträge an die AHV zu zahlen. Wenn keine Beiträge in die Kasse eingezahlt werden, wirkt sich dies auf die Höhe der künftigen AHV-Rente aus
Freiwillige AHV/IV: Eine Lösung für Expatriates
Schweizer Staatsangehörige und Bürger der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation, die außerhalb der EU/EFTA-Zone leben, können weiterhin freiwillig Beiträge in das AHV/IV-System einzahlen, um ihre Ansprüche auf eine AHV-Rente nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten. Dieses System ermöglicht es ihnen auch, Beitragslücken zu vermeiden, die die Höhe der Altersrente verringern könnten.
Um weiterhin Beiträge zu zahlen, müssen Sie innerhalb eines Jahres nach dem Ende der Versicherungspflicht einen Antrag bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf stellen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem erzielten Einkommen. Personen ohne Einkommen zahlen den von der Pensionskasse festgelegten Mindestbetrag. Die freiwillige Mitgliedschaft ist eine Lösung, die auf die Bedürfnisse von Expatriates zugeschnitten ist, die weiterhin vom Schweizer Rentensystem profitieren möchten.
Internationale Abkommen und die AHV-Koordination
Dank internationaler Abkommen können die Rechte von Versicherten, die zum Arbeiten in ein anderes Land ziehen müssen, geschützt werden. Das sind Abkommen zwischen der Schweiz und mehreren Ländern, die die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten erleichtern. Es gibt keine doppelten Beiträge und die Auszahlung von Leistungen im Ausland ist garantiert.
Sozialversicherungsabkommen mit der EU/EFTA
Es wurden Abkommen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme mit der Europäischen Union (Abkommen über die Freizügigkeit) und mit den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) unterzeichnet. Diese Abkommen gewährleisten die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Unterzeichnerstaaten. Alle Zeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet wurden, werden bei der Berechnung der Rente angerechnet.
AHV-Renten können in jedem EU/EFTA-Mitgliedstaat gezahlt werden. Doppelte Beitragszahlungen sind nicht erlaubt, der Arbeitnehmer muss wählen, in welches Land er seine Beiträge einzahlt. Wenn ein Franzose beispielsweise 12 Jahre in der Schweiz und dann 20 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, kann er die Jahre kumulieren, um in beiden Ländern eine Rente zu beziehen. Bei der Berechnung wird die Beitragsdauer in jedem Land berücksichtigt.
Bilaterale Abkommen mit Drittstaaten
Die Schweiz hat auch bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit mehreren Nicht-EU/EFTA-Ländern wie Kanada und Quebec, den USA, Japan, Brasilien, Chile, Israel und den Philippinen unterzeichnet. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine nicht erschöpfende Liste handelt.
Die Auszahlung von AHV-Renten im Ausland
Das System der schweizerischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ermöglicht die Auszahlung von Renten ins Ausland, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- AHV-Renten sind exportierbar und können an Empfänger ausgezahlt werden, die im Ausland leben;
- Schweizer Bürger und Arbeitnehmer aus Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben, können ihre Altersrente in voller Höhe im Ausland beziehen;
- Für Staatsangehörige aus Ländern, die kein Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben, gelten Einschränkungen: Ihre AHV-Rente kann nur teilweise ins Ausland ausgezahlt werden.
Die Auszahlungsmodalitäten verstehen
Die AHV-Renten, die im Ausland gezahlt werden müssen, werden von der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) verwaltet. Die monatlichen Zahlungen erfolgen direkt auf ein Bankkonto, das im ausländischen Land eröffnet wird. Der begünstigte Versicherte muss dann seine Bankverbindung (IBAN, BIC/SWIFT) und seine genaue Adresse der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf mitteilen. Er ist außerdem verpflichtet, regelmäßig eine Lebensbescheinigung vorzulegen, um seine Existenz zu beweisen. Liegt keine von einer örtlichen Behörde ausgestellte Bescheinigung vor, wird die Rentenzahlung ausgesetzt.
Mögliche Besonderheiten und Einschränkungen
Altersrenten sind exportierbar, wenn die Schweiz mit dem Wohnsitzland ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat.
Wenn kein Abkommen unterzeichnet wurde, kann die Ausfuhr der Rente von Versicherten, die weder Schweizer Bürger noch Staatsangehörige eines Landes sind, das ein Abkommen unterzeichnet hat, verweigert werden. Wenn diese Personen jedoch lange genug in der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben, können die zuständigen Behörden ihren Antrag in Betracht ziehen, wenn sie einen spezifischen Antrag stellen.
Die AHV wird in dem Land besteuert, in dem der begünstigte Versicherte seinen Wohnsitz hat. Bilaterale Steuerabkommen enthalten Regeln, die die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung von Renten (in der Schweiz und im Wohnsitzland) verringern.
Antizipation und Verwaltung der AHV als Expatriate: die Schlüssel
Die Antizipation und die optimierte Verwaltung seiner AHV erfordert die folgenden drei Punkte:
- Regelmäßige Anforderung eines individuellen Kontoauszugs,
- Verständnis des Konzepts der Beitragslücken und AHV-Einkäufe,
- eine sorgfältige Planung.
Individueller Kontoauszug (IK): Regelmäßig anfordern
Dieses offizielle Dokument, das von der AHV-Ausgleichskasse ausgestellt wird, gibt Aufschluss über alle Beitragszeiten im Namen des Versicherten. Es ermöglicht eine sorgfältige Prüfung, ob alle Jahre der Erwerbstätigkeit und der Beitragszahlungen in der Schweiz erfasst wurden. Manchmal können auch Beiträge aus dem Ausland berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, einen individuellen Kontoauszug durchschnittlich alle vier Jahre oder nach einer Änderung der Adresse, der Tätigkeit oder des Status anzufordern. Der Antrag auf einen individuellen Kontoauszug kann über die Website der AHV-Ausgleichskasse oder über die Website der Schweizer AHV gestellt werden.
Beitragslücken und AHV-Einkauf
Wenn Sie ein oder mehrere Jahre lang keine Beiträge einzahlen, wird die AHV-Rente, die Sie erhalten, geringer ausfallen. Das Schweizer System sieht ein System für den Einkauf von AHV-Beiträgen vor, mit dem die fehlenden Jahre in der AHV rückwirkend ausgeglichen werden können. Beachten Sie, dass nur die in den letzten 5 Jahren verpassten Beiträge eingekauft werden können. Es ist möglich, AHV-Beitragslücken zu vermeiden, indem Sie freiwillig Mitglied bleiben, auch wenn Sie nicht mehr in der Schweiz leben. Es ist ratsam, sich über die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft aus dem Ausland zu informieren (Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates, Beitragsdauer in der Schweiz). Unterhaltsberechtigte Personen können über einen erwerbstätigen Ehepartner Beiträge zahlen.
Einige Tipps für eine gute Planung
Nehmen Sie sich die Zeit, die Gesetzesänderungen, die sich auf die AHV beziehen, und die bilateralen Abkommen, die zwischen der Schweiz und dem Land, in dem Sie leben, unterzeichnet wurden, zu verfolgen. Es ist ratsam, sich über die Rentenkoordination zu informieren, wenn Sie in anderen Staaten Beiträge gezahlt haben. Dies wird Ihnen helfen, Ihre Ansprüche in den verschiedenen Rentensystemen richtig einzuschätzen.
Es ist sinnvoller, über eine zusätzliche Altersversorgung nachzudenken, indem Sie sich einer privaten Vorsorge wie der dritten Säule anschließen oder eine Altersversicherung in Ihrem Gastland abschließen. Auch private Geldanlagen wie Rentensparen oder Immobilieninvestitionen sind hervorragende Möglichkeiten, um sich auf den Ruhestand vorzubereiten.
Der internationale Weg bei beruflicher Mobilität erfordert eine persönliche Betreuung. Sie können die Hilfe eines Vorsorgeberaters oder eines Steuerexperten in Anspruch nehmen, um eine bessere Planung zu ermöglichen.