AHV-Einzahlungen 2025: Ihr umfassender Leitfaden für die Schweiz

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16-06-2025
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Navigieren Sie durch die AHV-Auszahlungen 2025 in der Schweiz: Dieser Leitfaden beleuchtet Rentenerhöhungen, Beitragsanpassungen, die AHV 21 Reform und ihre Auswirkungen auf Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständige und Nichterwerbstätige. Erfahren Sie, wie sich diese Änderungen auf Ihre finanzielle Zukunft auswirken

MonatAusgleichskasse Forte - Montreux - Ausgleichskasse des Kantons WallisSchweizerische Ausgleichskasse ZASFédération patronale VaudoiseErgänzungsleistung – Kanton GenfKantonale Ausgleichskasse Neuenburg
Januar07-01-2509-01-2503-01-2510-01-2506-01-25
Februar05-02-2506-02-2504-02-2511-02-2504-02-25
März05-03-2506-03-2504-03-2511-03-2504-03-25
April03-04-2507-04-2502-04-2510-04-2502-04-25
Mai06-05-2507-05-2502-05-2512-05-2505-05-25
Juni04-06-2506-06-2503-06-2511-06-2503-06-25
Juli03-07-2507-07-2502-07-2510-07-2502-07-25
August06-08-2507-08-2504-08-2511-08-2505-08-25
Sept.03-09-2505-09-2502-09-2510-09-2502-09-25
Okt.03-10-2507-10-2502-10-2510-10-2502-10-25
Nov.05-11-2506-11-2504-11-2511-11-2504-11-25
Dez.03-12-2505-12-2502-12-2511-12-2502-12-25

Offizieller Zeitplan für AHV-Auszahlungen im Jahr 2025

AHV-Neuheiten im Jahr 2025: Was ändert sich für Rentner und Steuerzahler?

Mit den Änderungen, die durch die AHV-Reform 21 hervorgerufen werden, sind hier die wichtigsten Neuigkeiten über die AHV für das Jahr 2025 aufgeführt.

Erhöhung der AHV/IV-Renten

Am 1. Januar 2025 wurden die AHV/IV-Renten nach oben korrigiert (2,9 % gegenüber 2024), um mit der Preis- und Lohnentwicklung Schritt zu halten. Der Bundesrat hatte dies in seiner Sitzung vom 28. August 2024 unter Berücksichtigung der Höhe der minimalen AHV/IV-Rente beschlossen. Die minimale Erhöhung beträgt 35 CHF und die maximale Erhöhung liegt bei 70 CHF.

Anpassungen der AHV-Beiträge

Im Jahr 2025 wird der AHV-Beitragssatz auf 8,7 % festgelegt, der zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu je 4,35 % getragen wird. Die Höhe der AHV/IV/EO-Mindestbeiträge, die Nichterwerbstätigen und Freiberuflern auferlegt werden, wurde im Januar 2025 von 514 CHF auf 530 CHF gesenkt. Die freiwilligen AHV/IV-Beiträge belaufen sich seit Januar 2025 ebenfalls auf 1.010 CHF (gegenüber 980 CHF).

Auswirkungen der AHV-Reform 21

Die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1964 begann am 1. Januar 2025. Frauen der Generation 1961 werden 2025 im Alter von 64 Jahren und 3 Monaten in Rente gehen und kommen in den Genuss von Ausgleichsmaßnahmen:

  • Sie können zwischen einem lebenslangen Rentenzuschlag
  • oder einem niedrigeren Kürzungssatz wählen, wenn sie vorzeitig in den Ruhestand gehen.

Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge

Der Umwandlungssatz wird von 6,8 % auf 6 % gesenkt und die ausgezahlten Renten können gekürzt werden. Die Eintrittsschwelle für die zweite Säule wird auf 19 845 CHF gesenkt, um mehr Arbeitnehmern eine Absicherung zu ermöglichen. Dank dieser Senkung wird die Zahl der Teilzeitbeschäftigten, die Beiträge in die zweite Säule einzahlen, sicherlich steigen. Außerdem steigt der versicherte Lohn für diejenigen, die Teilzeit arbeiten, weil der Koordinationsabzug 20 % des AHV-Lohns beträgt

Wer ist von diesen Änderungen im Jahr 2025 betroffen?

Die Änderungen im Jahr 2025 betreffen AHV/IV-Beitragszahler und -Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständige, Nichterwerbstätige und Frauen, die ab 1961 geboren wurden.

Wie erhalten Sie personalisierte Informationen über Ihre AHV-Situation?

Um genaue Informationen über Ihre AHV-Situation zu erhalten, können Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse wenden und einen individuellen AHV-Kontoauszug beantragen. In diesem Dokument sind die Beiträge, die Sie während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn gezahlt haben, detailliert aufgeführt. Wenn das Rentenalter näher rückt, ist es ratsam, sich an den Kassenverantwortlichen zu wenden, um eine Rentenschätzung zu erhalten. Sie erhalten dann fundierte Ratschläge (Beitragseinkauf, private Versicherung usw.), um die Höhe Ihrer künftigen Rente zu verbessern.