AHV-Einzahlungen 2026: Ihr umfassender Leitfaden für die Schweiz

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26-01-2026
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Für das Jahr 2026 treten neue Änderungen in Kraft, die sich direkt auf Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige auswirken. Dieser umfassende Leitfaden soll Ihnen völlige Klarheit über die kommenden Änderungen verschaffen. Bereiten Sie sich darauf vor zu verstehen, wie diese Entwicklungen Ihre persönliche und finanzielle Situation beeinflussen werden.

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AHV im Jahr 2026: Was ändert sich für Rentner und Steuerzahler?

Mit der Fortsetzung der AHV-Reform 21 und dem Inkrafttreten historischer Massnahmen sind hier die wichtigsten Neuigkeiten zur AHV für das Jahr 2026.

Umsetzung der 13. AHV-Rente

Die grosse Änderung des Jahres 2026 ist die Auszahlung der 13. AHV-Rente. Vom Volk angenommen, wird sie erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Sie entspricht einem Zuschlag von 8,33 % des jährlichen Rentenbetrags.

Hinweis: Die monatlichen Basisrenten bleiben auf den Beträgen von 2025 fixiert (da der Bundesrat diese für 2026 nicht neu bewertet hat), d. h. ein Minimum von CHF 1'260 und ein Maximum von CHF 2'520 für eine Einzelperson.

Anpassungen der AHV-Beiträge

Im Jahr 2026 bleibt der AHV-Beitragssatz auf 8,7 % fixiert, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je 4,35 %). Der Betrag der minimalen AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbstständigerwerbende wird bei CHF 530 beibehalten. Die freiwilligen AHV/IV-Beiträge belaufen sich auf CHF 1'010. Diese Beträge gewährleisten eine Kontinuität zum Vorjahr.

Auswirkung der AHV-Reform 21

Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen wird fortgesetzt. Im Jahr 2026 erreichen Frauen mit Jahrgang 1962 das Rentenalter mit 64 Jahren und 6 Monaten. Die Frauen der "Übergangsgeneration" (Jahrgänge 1961 bis 1969) profitieren weiterhin von Ausgleichsmassnahmen:

  • Ein lebenslanger Rentenzuschlag, wenn sie im Referenzalter in Rente gehen.
  • Oder ein tieferer Kürzungssatz bei vorzeitiger Pensionierung.

Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (BVG) und die 3. Säule

Nach der Ablehnung der Reform "BVG 21" durch das Volk bleiben die Parameter der 2. Säule stabil. Im Gegensatz zu den alten Vorlagen wird der obligatorische Umwandlungssatz bei 6,8 % beibehalten und die Eintrittsschwelle bleibt auf CHF 22'680 fixiert. Der Koordinationsabzug bleibt ein fester Betrag (CHF 26'460) und kein Prozentsatz.

Jedoch markiert 2026 einen grossen Fortschritt für die Säule 3a. Es ist nun möglich, nachträgliche Einkäufe zu tätigen. Steuerzahler können Beitragslücken der letzten zehn Jahre schliessen, um ihre Vorsorge zu erhöhen und gleichzeitig von zusätzlichen Steuerabzügen zu profitieren.

Wer ist von diesen Änderungen im Jahr 2026 betroffen?

Die Änderungen von 2026 betreffen insbesondere die aktuellen Rentner (die ihre erste 13. Rente erhalten werden), die Frauen mit Jahrgang 1962 sowie alle Steuerzahler, die ihre Vorsorge durch die neuen Einkäufe in die Säule 3a optimieren möchten.

Wie erhalten Sie personalisierte Informationen zu Ihrer AHV-Situation?

Um präzise Informationen zu erhalten, können Sie Ihre Ausgleichskasse kontaktieren und einen Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) verlangen. Dieses Dokument führt die einbezahlten Beiträge detailliert auf. Wenn die Pensionierung näher rückt, wird dringend empfohlen, eine Rentenvorausberechnung anzufordern, die nun die Berechnung der 13. Rente integriert. Sie erhalten zudem Ratschläge zu den neuen Einkaufsmöglichkeiten (3a), um Ihre zukünftige Situation zu verbessern. an den Kassenverantwortlichen zu wenden, um eine Rentenschätzung zu erhalten. Sie erhalten dann fundierte Ratschläge (Beitragseinkauf, private Versicherung usw.), um die Höhe Ihrer künftigen Rente zu verbessern.