Alles Wissenswerte über die 2. Säule in der Schweiz

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14-12-2022
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Der Hauptzweck der zweiten Säule besteht darin, die Leistungen der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) zu ergänzen und damit den Versicherten ein angenehmes Leben nach der Pensionierung zu garantieren. Daher stellt das koordinierte Entgelt nur einen Teil Ihres jährlichen Bruttoeinkommens dar. Schweizer Arbeitnehmer und Grenzgänger zahlen ganz oder überwiegend in die zweite Säule ein. Wie die erste und die dritte Säule garantiert auch die zweite Säule ein gewisses Kapital im Ruhestand, aber es gibt viele Fragen dazu.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie sich über die 2. Säule in der Schweiz merken sollten.

Wie funktioniert die 2. Säule in der Schweiz?

Die schweizerische 2. Säule oder BVG (Berufliche Vorsorge) ist das obligatorische Beitragssystem in der Schweiz, das die Säule 1 ergänzt und durch die Säule 3 vervollständigt wird. Rentner können dank ihrer Beiträge während ihrer gesamten Laufbahn mehr als 60% ihres letzten Gehalts erhalten und sich so einen komfortableren Ruhestand sichern. So können sie auch nach Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit ein komfortables Leben führen. Ein gutes Verständnis der Funktionsweise der zweiten Säule ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei einem Stellenwechsel. Die Verwaltung Ihrer zweiten Säule erfolgt nicht automatisch und Sie werden Freizügigkeitsguthaben beziehen.

Wie berechne ich die Rente aus meiner 2. Säule?

Der Wechselkurs bestimmt die Höhe der Rente.

Die Höhe der Rente aus dem Pensionsfonds hängt von dem Umrechnungskurs ab, mit dem die während der Arbeitszeit angesammelten Guthaben in eine jährliche Altersrente umgewandelt werden.

Der Bund hat im Bundesgesetz über die betriebliche Altersversorgung (BVG) einen Umwandlungssatz festgelegt. Dieser wurde schrittweise von 7,2 % auf 6,8 % gesenkt. Die Pensionskassen müssen dieses Verhältnis auf den obligatorischen Teil des Altersguthabens anwenden.

Für die zusätzlichen Pflichtbestandteile legt die Agentur den anzuwendenden Steuersatz selbst fest. Er liegt in der Regel deutlich unter dem Satz, der für den Pflichtanteil gilt. Bei vielen Pensionsfonds liegt er derzeit bei etwa 5,0 % und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich auf etwa 4,8 % oder sogar noch weniger sinken.

 

Wie kann ich die 2. Säule abheben?

Sie können einen Vorbezug Ihres BVG-Kapitals vor dem gesetzlichen Rentenalter beantragen, der jedoch nur in begrenzten Fällen zulässig ist.

Der Hauptgrund für einen Vorbezug ist der Kauf eines Hauses. Sie können nämlich Geld aus der zweiten Säule abzweigen, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Allerdings wird dadurch Ihre Altersrente gekürzt. Es kann Ihnen aber helfen, genug Geld für eine Anzahlung auf Ihr Haus zu haben. Beachten Sie jedoch, dass dies nur für Ihren Hauptwohnsitz und Ihren Wohnort gilt. Sie können Ihre zweite Säule nicht für einen Zweitwohnsitz oder eine Immobilie für gewerbliche Zwecke verwenden.

Dasselbe gilt, wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen, die Schweiz endgültig verlassen oder vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten. Im letzteren Fall können Sie Ihre zweite Säule fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters abheben oder zumindest einen Teil davon zurückerhalten.

Die Schweiz zu verlassen ist am kompliziertesten. Es hängt davon ab, wohin Sie ausreisen. Wenn Sie in ein EU-Mitgliedsland reisen, können Sie nur einen Teil Ihres Geldes aus Ihrer zweiten Säule abheben. Man spricht dann von einem Pflichtteil, der Ihnen ausgezahlt wird. Aber auch hier kommt es darauf an, in welches Land Sie reisen.

Die freiwilligen Einzahlungen in Ihre zweite Säule nach den Bezügen sind nicht steuerlich absetzbar, wenn Sie Ihren Vorruhestandsbetrag erreichen.

Achtung: Es gibt  Betragslimiten für das, was Sie nach dem 50. Lebensjahr abheben können. Tatsächlich können Sie Ihr vorhandenes Vorsorgeguthaben erst abheben, wenn Sie 50 Jahre alt sind. Sobald Sie dieses Alter überschritten haben, können Sie nur noch über einen begrenzten Teil Ihres verfügbaren Geldes verfügen.

 

Was passiert mit der 2. Säule bei einer Scheidung?

Unabhängig von Ihrem Güterstand haben beide Ehegatten nach der Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Vermögenswerte der zweiten Säule, die der andere Ehegatte während der Ehe angesammelt hat. Es muss klar sein, dass der geteilte Teil nur auf den Betrag beschränkt ist, der während der Ehejahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Diese Aufteilung findet auch dann statt, wenn einer der Ehepartner bereits eine Rente oder eine Invalidenrente bezogen hat. Das Zentrum Säule 2 informiert die Richter über die verfügbaren Vermögenswerte. Diese werden dann auf der Grundlage des Wertes am Tag der Einreichung des Scheidungsantrags aufgeteilt.

Wenn beide Ehepartner eine "angemessene" Rente oder Invaliditätsversicherung haben, können sie sich dafür entscheiden, nicht zu teilen. Es wird also Sache des Richters sein, zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Aufteilung erfüllt sind.

Wer erhält im Todesfall die 2. Säule?

Leider wirft die Unvorhersehbarkeit des Todes viele Probleme in Bezug auf den Nachlass auf. Wenn Ihr Ehepartner verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, wird Ihr Ehepartner im Rahmen der zweiten Säule der Altersvorsorge eine Rente erhalten. Denn es sind die Hinterbliebenen, also der Witwer oder die Witwe, die eine Rente erhalten. Es gibt drei Gründe, um wahlberechtigt zu sein. Sie müssen nicht unbedingt kombiniert werden:

  • noch ein unterhaltsberechtigtes Kind haben ;
  • mindestens 45 Jahre alt sein ;
  • Eine Beziehung von mindestens fünf Jahre mit der Person gehabt zu haben

Für Personen, die keine dieser Bedingungen erfüllen, steht eine einmalige Beihilfe zur Verfügung. Ihre Altersrentenkasse wird Ihnen spezifische Informationen für Ihren Fall geben.

Die zweite der drei Säulen der Schweizer Rente ist an Ihre berufliche Tätigkeit gebunden. Die Höhe der Rente, die Sie im Ruhestand in Form einer Pension erhalten, hängt von Ihrem ausgeübten Beruf ab. In manchen Fällen ist ein vorzeitiger Bezug der Gelder möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. In jedem Fall sollten Sie sich mit Ihrer Rentenkasse in Verbindung setzen, bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen. Das Kapital zu behalten, wird Ihren Ruhestand komfortabler machen, seien Sie also vorsichtig.

 

Wie hoch ist der Steuerabzug für den grenzüberschreitenden Einkauf in die 2. Säule?

Grenzen, die man kennen sollte

Grenzgänger profitieren nicht von den Vorteilen der in der Schweiz ansässigen Personen. Während der Einkauf in die zweite Säule obligatorisch ist, werden die Steuersenkungen anders gehandhabt. Grenzgänger zu sein bedeutet, dass die Einkaufsmöglichkeiten auf 12 Quartale beschränkt sind.

Französische Arbeitnehmer, die zum ersten Mal eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen, sollten wissen, dass ihre Einkaufsrechte in den ersten fünf Jahren auf 20 % des Jahreslohns des Versicherten beschränkt sind. Danach können sie die maximalen Einkaufsrechte der Regelung erhalten.

Besondere Bedingungen für Unternehmer und Selbstständige

Für Unternehmer und Selbstständige können auch mehrjährige Beiträge eingekauft werden. Diese Einkäufe entsprechen den Jahren, in denen sie nicht in einem betrieblichen Rentensystem oder unter ähnlichen Bedingungen versichert sind. Sie sind vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar, und die Mittel, die zur Finanzierung der genannten Einkäufe verwendet werden, stammen aus dem steuerpflichtigen Vermögen des Versicherten. Im Sinne einer ganzheitlichen Vermögensverwaltung von Unternehmern und Selbstständigen ermöglichen diese Einkäufe eine steuerlich vorteilhafte Verwaltung, die das Privatvermögen, die Vorsorgeguthaben und die Liquidität des Unternehmens konsolidiert.

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